Waffenkauf Privat zu Privat in Österreich
Waffenkauf privat zu privat in Österreich: So läuft der Kauf einer Kategorie-B-Waffe richtig ab
Gerade beim Waffenkauf privat zu privat in Österreich sind viele Sportschützen unsicher, worauf sie achten müssen. Das ist auch kein Wunder: Seit der letzten Novelle des Waffengesetzes gelten beim privaten Kauf und Verkauf von Kategorie-B-Waffen klare Vorgaben, an die sich Käufer und Verkäufer halten müssen.
In diesem Beitrag zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie der private Waffenkauf in Österreich sauber und gesetzeskonform abläuft, welche Unterlagen du brauchst, wann eine direkte Übergabe möglich ist und in welchen Fällen ein Waffenhändler zwingend eingebunden werden muss.
Die neue Novelle unterscheidet zwischen Erstkäufern - also jenen Personen, welche noch keine Waffe der Kategorie B auf ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) gemeldet haben und jenen Personen, dies schon haben. Daher unterscheiden auch wir in unserer Anleitung diese beiden Kategorien.
Fall 1: Der Käufer hat bereits eine Kategorie-B-Waffe im ZWR eingetragen
Dann ist ein direkter Privatverkauf problemlos möglich, Du solltest dennoch einige Dinge bei der Abwicklung der Transaktion beachten und wir geben Dir hier eine genaue Anleitung, die Du einfach befolgen kannst:
So läuft der Verkauf Privat zu Privat richtig ab
1. Der Käufer besorgt einen tagesaktuellen ZWR-Auszug.
Die Waffenregisterbescheinigung kann online über das Service „Zentrales Waffenregister“ auf oesterreich.gv.at mit ID Austria oder EU Login kostenlos beantragt und ausgestellt werden.
Link zum zentralen Waffenregister: https://www.oesterreich.gv.at/de/formsearch/form/1129
2. Käufer und Verkäufer prüfen die Berechtigung und die Identität.
Vor der Übergabe sollten jedenfalls WBK oder Waffenpass und der ZWR-Nachweis geprüft werden. Bitte kopiert bzw. fotografiert Euch die WBKs gegenseitig ab, der gedruckte ZWR Nachweis wird dem Käufer gemeinsam mit dem Kaufvertrag übergeben.
3. Der Kaufvertrag wird ausgefüllt.
In das Dokument gehören mindestens: Daten von Käufer und Verkäufer, Nummer der WBK bzw. des Waffenpasses, Art und Kaliber, Marke, Type, Herstellungsnummer der Waffe sowie Datum der Überlassung.
Wir haben für Euch die ideale Kaufvertragsvorlage inkl. einer Checkliste erstellt, ihr könnt diese hier herunterladen.
4. Übergabe und Bezahlung erfolgen Zug um Zug.
Wenn alle Informationen überprüft wurden, wird die Waffe übergeben und der vereinbarte Betrag bezahlt.
5. Der Kauf muss fristgerecht gemeldet werden
Nach dem Kauf hast Du 6-Wochen Zeit, um den Kauf der Waffe bei jener Behörde zu melden, welche deine WBK bzw. Waffenpass ausgestellt hat. Dies kann entweder durch Übermittlung der Dokumente per Email oder durch einen Vor-Ort Termin erfolgen.
Damit Du auch einen passenden Kaufvertrag nutzen kannst, haben wir Dir eine Vorlage erstellt, die Du HIER herunterladen kannst.
Fall 2: Der Käufer hat noch keine Kategorie-B-Waffe im ZWR eingetragen
Dann liegt beim Kauf einer Kategorie B Waffe ein Ersterwerb vor. Und dann greift seit 1. November 2025 die vierwöchige Wartefrist. Diese Wartefrist gilt auch zwischen Privatpersonen. In diesem Fall ist eine direkte sofortige Übergabe von privat zu privat nicht möglich, sondern es muss eine Abwicklung des Verkaufs bei dem Waffenhändler eures Vertrauens erfolgen. Der Händler überprüft dann eure Daten und muss sicherstellen, ob gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht.
Sollten alle Überprüfungen positiv abgeschlossen werden, startet die Wartefrist mit der Übergabe der Waffe durch den Verkäufer an den Waffenhändler. Euer Waffenhändler wird für die Registrierung als auch die Abwicklung ein angemessenes Entgelt verrechnen.

