Neues Waffenrecht in Österreich ab 28.04.2026

Neues Waffenrecht in Österreich ab 28.04.2026

Ab dem 28. April 2026 ist es so weit: Die Waffengesetznovelle tritt in Kraft und bringt für Sportschützen, Jäger und alle Waffenbesitzer in Österreich eine ganze Reihe an Änderungen mit sich. Wir haben die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst — damit du weißt, was sich ändert, was du tun musst und wo du dir keine Sorgen machen musst.

Meldepflicht für Griffstücke & Lower Receiver

Gute Nachricht zuerst: Griffe, Schäfte und viele Bedienelemente bleiben weiterhin frei verkäuflich. Aber: Pistolengriffstücke und Lower Receiver werden künftig als meldepflichtiges Zubehör eingestuft.

Wer solche Teile im Bestand hat, bekommt eine Übergangsfrist von einem Jahr — also bis zum 27. April 2027 — um Altbestände bei der zuständigen Behörde zu melden. Das Prinzip kennen viele noch von der Magazin-Meldepflicht.

Das Innenministerium hat dazu einen offiziellen Leitfaden als PDF veröffentlicht, der übersichtlich zeigt, was meldepflichtig wird und was nicht.

Die 10 wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Munitionskauf nur noch mit Berechtigung

Spontankäufe ohne Dokumente sind Geschichte. Wer künftig Munition kaufen möchte, braucht eine gültige WBK, einen Waffenpass, eine Jagdkarte oder einen aktuellen Auszug aus dem Zentralen Waffenregister. Das gilt für alle Munitionskategorien — von der Büchsenpatrone bis zur Schrotpatrone.

2. Kategorie-C-Waffen: Berechtigung Pflicht

Auch für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie C gilt künftig: Ohne WBK, Waffenpass oder gültige Jagdkarte geht nichts mehr.

3. Wartefrist beim Erstkauf

Wer zum ersten Mal eine Waffe einer bestimmten Kategorie kauft, muss künftig 4 Wochen warten — die Waffe bleibt in dieser Zeit beim Händler. Diese Regelung gilt übrigens schon seit November 2025.

4. Neue Definition „Wesentliche Teile"

Griffstücke gelten nun immer als wesentliche Teile. Wechselsysteme zählen doppelt (Lauf + Verschluss), und für all das ist eine entsprechende Registrierung oder Bewilligung erforderlich. Zur Erinnerung: Es gibt eine Rückerfassungspflicht innerhalb eines Jahres.

5. Altersgrenzen angehoben

Der Gesetzgeber hat die Mindestaltergrenzen deutlich nach oben gesetzt:

  • 25 Jahre für Kategorie B
  • 21 Jahre für Kategorie C

Ausnahmen gelten für Jäger, Sportschützen und Soldaten.

6. Waffenbesitzkarte jetzt befristet

Die erste WBK wird künftig auf 5 Jahre befristet ausgestellt. Bei der Verlängerung gibt es dann eine erneute Überprüfung — danach kann sie unbefristet ausgestellt werden.

7. Schärfere Strafen

Wer künftig ohne Berechtigung Waffen oder Munition besitzt, riskiert Geldstrafen bis zu 5.000 Euro — im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.000 Euro. Schwerwiegende Verstöße können außerdem als Gerichtsdelikt gewertet werden.

8. Privatverkäufe nur noch über den Händler

Wer eine Waffe privat verkaufen möchte, muss das künftig über einen Waffenhändler abwickeln. Der Händler prüft Identität, Berechtigung und Wartefrist und übernimmt die Registrierung.

9. Europäischer Feuerwaffenpass eingeschränkt

Jäger aufgepasst: Kategorie-B-Waffen dürfen nicht mehr ohne zusätzliche Genehmigung ins Ausland mitgenommen werden. Kategorie-C-Waffen bleiben einfacher handhabbar.

10. Übergangsfristen — das bleibt dir noch Zeit

  • 1 Jahr zur Registrierung wesentlicher Teile
  • 2 Jahre zur Anpassung beim Besitz von Kat.-C-Waffen ohne Berechtigung
  • 6 Monate für Sonderregelungen (z. B. Prangerstutzen)

Unser Fazit

Das neue Waffengesetz bringt spürbare Veränderungen für die gesamte österreichische Schützen- und Jagdgemeinschaft. Vieles davon bedeutet mehr Bürokratie — aber wer gut vorbereitet ist, wird keine bösen Überraschungen erleben.

Unser Tipp: Nutze die Übergangsfristen aktiv. Prüf jetzt deinen Bestand, stell sicher, dass deine Dokumente aktuell sind, und hol dir im Zweifel Rat beim Fachhändler deines Vertrauens. Wir bleiben für euch dran und halten euch auf dem Laufenden, sobald es neue Infos gibt.

Hinterlasse einen Kommentar